Die Zweitmeinung im Sozialrecht hilft Mandanten unnötige, langwierige Verfahren zu vermeiden und eventuell bessere Lösungsmöglichkeiten zu finden. Mandanten können bei Vorliegen eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens bei einem Anwalt, VdK oder Gewerkschaft eine unverbindliche Zweitmeinung im Rahmen einer Erstberatung einholen.
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