Rentenversicherung Stuttgart - Rentenberater Sozialrecht in Stuttgart

Was ist ein Rentenberater?


Rentenberater werden gerne mit einem Vermittler von Versicherungen oder Kapitalmarktprodukten verwechselt. Dies liegt darin, das noch manche Vermittler von Versicherungen sich bei Kunden als "Rentenberater" vorstellen. Doch der Beruf des "Rentenberaters" ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) geschützt. Laut § 11 Abs. 4 RDG dürfen die Berufsbezeichnung "Rentenberaterin" oder "Rentenberater" oder diesen zum Verwechseln ähnliche Bezeichnungen nur von entsprechend registrierten Personen geführt werden.

Rentenberater sind das „Bindeglied“ zwischen der jeweiligen Behörde wie der Deutschen Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenkasse, des Versorgungsamtes, der Berufsgenossenschaft und dem Mandanten.

Ähnliches gilt für Steuerberater, die Bindeglied zwischen den „Finanzämtern“ und den Mandanten sind.

Für die

Rentenberater alten Rechts

, die vor dem 01.07.2008 nach dem Rechtsberatungsgesetz zugelassen sind (Alterlaubnisinhaber) gilt, das sie auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrecht eine rechtsanwaltsähnliche Tätigkeit ausüben und ohne Rentenzusammenhang z.B. Schwerbehinderungsverfahren gerichtlich vertreten können.

Als Rentenberater alten Rechts sind die Rentenberater der Kanzlei Sommer, Diamantis und Kollegen den

Rechtsanwälten auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts gleichgestellt

. Sie beraten und

vertreten Mandanten gerichtlich

(Sozialgericht und Landessozialgericht) und außergerichtlich (Beratung und Widerspruch) auf dem Gebiet des Sozial- und Rentenrechts.

Rentenberater Sommer unterstützt Mandanten bei Leistungsfällen der privaten Berufsunfähigkeit:


Er schätzt die Chancen einer Berufsunfähigkeit ein und hilft bei Antragstellung private Rente wegen Berufsunfähigkeit und bei Nachprüfungen private Rente wegen Berufsunfähigkeit.

Schwerpunkte der Tätigkeit auf dem Gebiet der gesetzlichen Sozialversicherung:


  • Gesetzlichen Rentenversicherung (Rente wegen Erwerbsminderung, Statusverfahren, Bescheidprüfung, FRG)
  • Gesetzlichen Krankenversicherung (Krankengeld)
  • Schwerbehindertenrecht (Schwerbehinderung, Merkzeichen)
  • Gesetzliche Unfallversicherung (Arbeitsunfall, Berufskrankheit)
Rentenberater rechnen wie Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Für Beratungen nehmen wir ein Zeithonorar von 180,00 € pro Stunde, bei minutengenauer Abrechnung nach Vergütungsvereinbarung.

Kosten der Rentenberatung können im Rahmen der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden (Schreiben des BMF vom 20.11.1997, IV B5-S.2255-356/97).

Wir Rentenberater und Rechtsbeistände des Sozial- und Rentenrechts sind:

  • gerichtlich registriert und geprüft,
  • unabhängige Vertreter der Interessen unserer Mandanten,
  • an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden,
  • für unsere Tätigkeit haftpflichtversichert,
  • unterliegen der Aufsicht des Präsidenten des Amtsgerichts Stuttgart,
  • ein Organ der Rechtspflege