Rentenberater helfen Mitglieder berufsständischer Versorgungen bei Rentenantragstellung, Optimierung des Rentenbeginns, Feststellung von Kindererziehungszeiten.
Höhere Regelaltersrente möglich durch Flexirentengesetz. Durch Verzicht auf Versicherungsfreiheit weitere Rentenversicherungsbeiträge nebst Zuschllägen möglich. Bei 5-jähriger Weiterbeschäftigung wäre im 5. Jahr ein Zuschlag von 30 Prozent für die eingezahlten Beiträge denkbar. Lassen Sie sich durch einen registrierten Rentenberater informieren.