Blog - Rentenberater Sommer - Fälle im Sozialrecht, Stuttgart
Sozialrecht
Allgemein   [14.03.2016]

Sozialrecht Stuttgart l Rentenrecht Stuttgart l Vertretung vor Sozialgericht

In Deutschland wird man trotz sozialer Absicherung manchmal schnell zum Sozialfall und bezieht Harz 4. Warum ist das so? Warum fällt jemand durch alle Sozialsysteme und ist ausgesteuert?

Die Sozialversicherungsbehörden, wie die gesetzliche Kranken-, Arbeitslosen- und gesetzliche Rentenversicherung nebst gesetzlicher Unfallversicherung bieten kostenfreie und relativ gute Beratung an.

Anträge für Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung:

Das Problem ist systemimmanent. Denn die Antragsteller für Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung gelten mitunter als Leistungsbegehrer. Es gilt die Versicherungsgemeinschaft von diesen Begehrungshaltungen möglichst gut abzuschotten.

Mandanten mit Migrationshintergrund:

Nehmen wir z.B. die Menschen mit Migrationshintergrund mit türkischer, griechischer, kroatischer oder italienischer Nationalität oder Abstammung. Diese Menschen sind in den 70iger Jahren nach Deutschland gekommen, um bei uns relativ schwere körperliche Tätigkeiten auszuüben.

Orthopädische Beschwerden:

Der Bewegungsapparat wie z.B. die Lendenwirbelsäule, weist ab dem 55. Lebensjahr  Funktionsstörungen auf, die die Betroffenen zur Aufgabe ihrer oft angelernten Tätigkeit zwingt. Eine Rente erhalten sie häufig nicht, da sie noch eine leichte Tätigkeit im Wechsel zwischen Gehen, Sitzen und Stehen ausüben können.

Prüfung der Rentenchancen:

In den Rentenberatungen ist es meine Aufgabe den Mandanten aufzuzeigen, daß die Rentenchancen aufgrund orthopädischer Probleme relativ gering sind. Nach Analyse gilt oft die Empfehlung einer medizinischer Rehabilition. Manchmal sind die Mandanten auch an anderen Krankheitsbildern wie z.B. einer Depression erkrankt, ohne in Behandlung zu sein. Hier gilt es eine entsprechende Behandlung nach den medizinischen Leitlinien mit Unterstützung des behandelnden Hausarztes auf den Weg zu bringen.

Nachweis fachärztliche Behandlung:

Ohne fachärztliche Behandlung ist der Nachweis in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Zahlung von Krankengeld bzw. in der gesetzlichen Rentenversicherung für eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht erbracht. Das müssen viele Menschen bei Klagen vor den Sozialgerichten ohne Rechtsbeistand häufig erleben. Die Richter haben zwar eine Amtsermittlungspflicht, die jedoch nicht unendlich geht. Hier wird ihnen letztlich gesagt, das der Antragsteller von Leistungen die Folgen fehlenden Beweise zu tragen hat.

Prüfung Vorliegen Schwerbehinderung:

In der Erstberatung gilt es neben Krankengeld, Arbeitslosengeld und Rente wegen Erwerbsminderung auch das Thema Schwerbehinderung nicht aus dem Auge zu verlieren. Bei Vorliegen von Schwerbehinderung kann eine vorgezogene Altersrente vor dem 63. Lebensjahr mit Rentenabschlägen in Betracht kommen.

Verletztenrente bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit:

Daneben gibt es noch Fälle mit Arbeitsunfall mit Leistung Verletztengeld und möglicherweise Verletztenrente. Der Rentenberater und Rechtsbeistand hat zu prüfen, ob es nach § 93 SGB VI zu einer Rentenminderung bei der Rente wegen Erwerbsminderung bei gleichzeitigem Bezug von Verletzenrente kommen kann.

Leistungsfälle Rente wegen privater Berufsunfähigkeit:

Immer mehr Mandanten sprechen mich wegen Leistungen aus privater Berufsunfähigkeit an. Bei gleichzeitigem Bezug von privaten Krankentagegeld kann es in bestimmten Fällen zu größeren Problemen kommen.

Leistungsfall Berufsunfähigkeit bei Versorgungswerke der Freien Berufe:

Dann sind es die Leistungsfälle bei den Versorgungswerken der Freien Berufe, wie Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte und Steuerberater. Hier erleben viele Mandanten, dass sie bei Berufsunfähigkeit eine Versorgungslücke haben.

Eine einzelne Behörde kann nicht alle Leistungen des Sozialrechts und angrenzender Leistungen optimal beraten. Dies ist Aufgabe eines Rentenberaters. Es gilt die Leistungen optimal abzustimmen und die Anträge optimal zu stellen.