Blog - Rentenberater Sommer - Fälle im Sozialrecht, Stuttgart
Versorgungsausgleich
Allgemein   [25.05.2017]

Versorgungsausgleich l Stuttgart l Ulm l Konstanz

Versorgungsausgleich l Abänderungsantrag

Es wird geschätzt, das im Zeitraum vom 1.7.1977 bis 31.08.2009 bis zu 12 Millionen Scheidungen mit Versorgungsausgleich bei Familiengerichten vollzogen wurden. Möglicherweise die Hälfte hat Anspruch auf einen höheren Versorgungsausgleich.

Doch die wenigsten wissen davon und verschenken Geld. Durch einen Abänderungsantrag kann eine Neuberechnung der Anwartschaften (Totalrevision) beim Familiengericht durchgeführt werden.

Insbesondere die Entscheidungen bezüglich Umrechnung von statischen oder teildynamischen Anrechten in dynamische Anrechte über Barwertfaktoren führten zu erheblichen Rentenverlusten. So ergibt sich beim Verpflichteten in der Ärzteversorgung eine Kürzung um 1.000 Euro und bei der Begünstigten verbleibt bei Fiktiveinzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung häufig nur 500 Euro. Bedingung für den Änderungsantrag ist eine wesentliche Wertänderung. Diese Wertänderung kann durch einen Rentenberater geprüft werden.

Ergebnis nach Abänderungsantrag: 500 Euro mehr Rente über internen Versorgungsausgleich beim Versorgungswerk der Ärzte

Rentenberater Sommer berät Mandanten in Fragen Versorgungsausgleich und stellt Abänderungsanträge beim Familiengericht.

Versorgungsausgleich l Schuldrechtlicher Ausgleich

Nicht selten wird ein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich vom Berechtigten beim Rentenantrag übersehen. Im Scheidungsurteil steht häufig: "Der Ausgleich der Anwartschaft... bleibt dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten."Es ist ein Antrag beim Familiengericht auf eine Ausgleichsrente zu stellen.

Tipp: Beim Termin beim Rentenberater auch das alte Scheidungsurteil mit dem Versorgungsausgleich mitbringen. Manchmal verbergen sich hier noch versteckte "Schätze".

Versorgungsausgleich l Tod des Berechtigten

Bei Tod des Berechtigten kann der Verpflichtete beim Rentenversicherungsträger die Rückabwicklung des Versorgungsausgleiches beantragen, soweit die Berechtigte noch nicht mehr als 36 Monate Rentenleistungen bezogen hatte. Aber auch nach Ablauf von 36 Monaten kann die Rückabwicklung des Versorgungsausgleiches über eine Beratung beim Rentenberater beantragt werden. Hierzu ist eine rechnerische Prüfung notwendig.

Fazit: Die Rentenantragstellung beim Rentenberater bietet durch die Beratung zu Versorgungsausgleich finanzielle Vorteile. Manches "Schätzchen" wird insoweit gefunden und bleibt nicht verborgen.

Versorgungsausgleich l Auswahl Zielversorgungsträger

Auch die Wahl des richtigen Zielversorgungsträgers bei dem externen Ausgleich gehört eingehend geprüft.

Als Zielversorgungsträger kann die Deutsche Rentenversicherung, Rüruprente, Pensionsfond, Pensionskasse, Direktversicherung oder die Versorgungsausgleichskasse in Betracht kommen. Doch welcher Zielversorgungsträger ist der richtige? Die Fristen vom Familiengericht sind häufig kurz. Hinsichtlich Auswahl von Zielversorgungsträger bieten Rentenberater eine individuelle und unabhängige Beratung an.