Blog - Rentenberater Sommer - Fälle im Sozialrecht, Stuttgart
Vorzeitig in Rente durch Ausgleich von Rentenabschlägen
Allgemein   [05.07.2016]

In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es mehrere Möglichkeiten vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Wer die Wartezeit von 45 Jahren hat hat die Möglichkeit in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Rentenabschläge zu kommen. Doch wer hat schon 45 Jahre? Viele haben gerade die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt. Hier gibt es zwei Möglichkeiten der Frührente. Zum einen die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (GdB 50) und zum anderen die Altersrente für langjährig Versicherte. Die Altersrente für langjährig Versicherte hat einen frühestmöglichen Rentenbeginn mit 63 mit Rentenabschlägen. Beim Jahrgang 1951 sind es 8,7 % Rentenabschläge Beim Jahrgang 1952 sind es 9,0 % Rentenabschläge Beim Jahrgang 1953 sind es 9,3 % Rentenabschläge Beim Jahrgang 1954 sind es 9,6 % Rentenabschläge Beim Jahrgang 1955 sind es 9,9 % Rentenabschläge Beim Jahrgang 1956 sind es 10,2 % Rentenabschläge Beim Jahrgang 1957 sind es 10,5 % Rentenabschläge Beim Jahrgang 1958 sind es 10,8 % Rentenabschläge Es gibt einen Weg die Rentenabschläge auszugleichen. Nach § 187 a SGB VI kann die Rentenminderung durch Einmalzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung ausgeglichen werden. Für eine vergleichbare Einmalzahlung in die private Rentenversicherung mit Hinterbliebenenschutz erhält man bei einer der besten Rentenversicherer eine um ca. 20 Prozent niedrigere Leistung. Wer privat krankenversichert ist, erhält zu der höheren Leistung durch Einmalzahlung noch einen Zuschuss von 7,3 Prozent für die Krankenversicherung. Für gut verdienende Arbeitnehmer wird die Einmalzahlung durch steuerliche Anreize weiter versüßt. Sie können 82 Prozent der Beiträge im Jahr 2016 als Sonderausgaben beim Finanztamt steuerlich geltend machen. Die Höchstgrenze für Ledige liegt bei 22.666 Euro und für Ehepaare bei 45.532 Euro. Es ergibt sich für Ledige insoweit ein steuerlicher Effekt bis zu 18.669 Euro und bei Verheirateten bis zu 37.337 Euro als Altersvorsorgeaufwendungen. Die Beiträge aus versicherungspflichtiger Beschäftigung müssen bei den jeweiligen Höchstgrenzen mitberücksichtigt werden. Es empfiehlt sich die Einmalzahlung entsprechend den Höchstgrenzen auf einzelne Jahre aufzuteilen. Wenden Sie sich bei dieser Optimierung der Altersrente unbedingt an einen Rentenberater und Steuerberater bzw. Lohnsteuerhilfeverein.