Fibromyalgie - Rentenberater Sommer, Rechtsbeistand Sozialrecht in Stuttgart

Fibromyalgie und Rente wegen Erwerbsminderung:


Definition: Das Wort Fibromyalgie besteht aus dem lateinischen Wort „fibra“=Faser und die griechischen Worte „Mys=Muskel, „algos“=Schmerz und „ia“= Zustand.

Beschwerden:

Bei der Fibromyalgie handelt es sich um Muskel-Sehnen Schmerzen an den großen/kleinen Gelenken, Schwellungen und Steifheit, Kopfschmerzen und Migräne, verbunden mit Erschöpfung, Mattigkeit und Müdigkeit. Hinzu kommen oft Konzentrations- und Kurzzeitgedächtnisstörungen, Schlafstörungen, Magen-Darm-Beschwerden, Allergien und Kreislaufstörungen.
Viele leiden noch unter weiteren vegetativen Beschwerden wie Herzryhtmusstörungen, Störungen des Hörens, Tinnitus (Ohrgeräusche ), Reizbarkeit und Stimmungsschwankungen.

Die meisten Fibromyalgie-Betroffenen haben eine Biographie von oft 10 Jahren und mehr hinter sich, bevor endlich von einem Facharzt für Innere Medizin und Rheumatologie die richtige Diagnose gestellt wird. Dutzende von Ärzte werden konsultiert, von Orthopäden werden Röntgenaufnahmen gemacht mit dem Ergebnis, das alles in Ordnung sei.

Ich wünsche mir, dass die Betroffenen rechtzeitig einen Facharzt finden und frühzeitig eine Rehabilitationsmaßnahme an einer geeigneten Klinik finden. Viele Milliarden könnten dadurch gespart werden...

Den Betroffenen werden von den Vertragsgutachtern der Rentenversicherungsträgern bzw. den ärztlichen Diensten der Rentenversicherungsträgern vorgeworfen, sie seien „Rentenjäger“, bilden sich ihre Krankheit nur ein ( lateinischer Ausdruck: Aggravation ).

Wissenschaftlern von der University of Michigan haben nun Beweise für die Existenz des Schmerzes gesammelt. Ihnen zufolge haben die Fibromyalgieerkrankte eine sehr niedrige Schmerzschwelle, die genetisch mitbedingt ist - Link auf focus.de

Die ärztlichen Dienste der Rentenversicherungsträger vertreten bis heute noch die Meinung bei Fibromyalgie stärkeren Ausmaßes könne noch leichte Tätigkeit im Wechsel zwischen Sitzen, Gehen und Stehen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verrichtet werden.

Insoweit werden Rentenanträge wegen alleiniger Fibromyalgie grundsätzlich abgelehnt. Viele Versicherte „werfen“ das Handtuch und geben entnervt auf.

Dies hat mich bewogen, mich diesem „Problem“ anzunehmen und die Betroffenen durch Vorträge rechtlich zu informieren, ihnen Mut zu machen und Mandanten in Widerspruchs-, Klage- und Berufungsverfahren professionell zu vertreten.