Erwerbsminderung - Rentenberater Sommer, Rechtsbeistand Sozialrecht in Stuttgart

Rente wegen voller Erwerbsminderung

Erwerbsminderung - was heißt das?

Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit keine leichte Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von unter drei Stunden mehr leisten können.
Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte bei einem Leistungsvermögen zwischen drei bis unter sechs Stunden. Soweit eine Tätigkeit entsprechend des Rechtsleistungsvermögens und innerhalb der jeweiligen Hinzuverdienstgrenze ausgeübt wird, erhält der Versicherte eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Höhe der Hälfte einer Rente wegen voller Erwerbsminderung. Soweit der Arbeitsmarkt für das Restleistungsvermögen als verschlossen gilt, wird eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wegen Arbeitsmarktlage gewährt.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsminderung

Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn die allgemeine Wartezeit von 60 Kalendermonate und die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Für die Erfüllung der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzung müssen in den letzten fünf Jahren mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge vorliegen.
Bei Übernahme von bestehenden Mandanten prüfe ich zuerst die besonders versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Es droht oft die Aussteuerung von Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Hierbei ist eine spezielle Anwartsschaftsüberprüfungsberatung erforderlich.

Welche Krankheitsbilder führen zu einer Erwerbsminderung?

Im Allgemeinen schränken orthopädische Krankheitsbilder wie Bandscheibenvorfälle, Prolapse oder Spinalkanalstenosen nur die schweren und mittelschwere Tätigkeiten auf ein Leistungsvermögen von unter sechs Stunden ein. Soweit kein Berufsschutz für eine teilweise Rente wegen Berufsunfähigkeit (nur noch für Jahrgänge bis 1960) vorliegt, können noch leichteste Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes ausgeführt werden und Rente wegen voller Erwerbsminderung wird abgelehnt.

Berufschutz - Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

Gelernte Kräfte bis Jahrgang 1960 wie Schlosser, Werkzeugmacher, Dreher oder Bodenleger haben dagegen bei einem entsprechenden orthopädischen Befund wie bei einem Bandscheibenvorfall die Chance für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Allerdings findet bei dieser Personengruppe eine Verweisung auf Tätigkeiten wie Registrator, Poststelle, Pförtner oder Museumswärter statt. In der Praxis wird auf den Verweisungsberuf hingewiesen, ohne das ein Matsching hinsichtlich des negativen Leistungskatalogs und den beruflichen Anforderungen stattfindet. Gerne berate ich Sie hierzu.

Hinzuverdienstgrenze bei Rente wegen voller Erwerbsminderung

Bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung darf der Rentner im Umfang von monatlich 450,00 Euro im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit hinzuverdienen. Bei einer geringfügigen Beschäftigung darf zweimal im Jahr entsprechend dem Weihnachts- und Urlaubsgeld die doppelte Hinzuverdienstgrenze von 900,00 € erzielt werden. Bei einem Antrag auf Weitergewährung kann es dabei möglicherweise zu einer erneuten ärztlichen Überprüfung kommen.

Wann liegt volle Erwerbsminderung vor?

Erst bei Vorliegen von z. B. kognitiven Einschränkungen wie einer schweren Depression, schweren Herzfunktionsstörungen mit eingeschränkter Pumpleistung in die linke Herzkammer (EF-Wert < 40) liegt eine volle Erwerbsminderung vor.

Chancen für Rentenantrag?

Es ist wichtig, das der Rentenberater vor einem Rentenantrag die Chancen für den Rentenantrag abstimmt, den Rentenantrag stellt, bei einer Ablehnung Widerspruch oder Klage einreicht.

Honorar für Durchsetzung einer Rente wegen Erwerbsminderung gerechtfertigt?

Die Frage nach dem Preis der Beratung oder der Durchsetzung einer Rente spielt eher eine geringere Rolle. Wer kennt nicht den Spruch "Was nichts koscht (kostet), ist nichts wert". Soweit keine professionelle Hilfe in Anspruch genommen wird, ist die Gefahr der Aussteuerung von Krankengeld und Arbeitslosengeld hoch und damit die Gefahr des Absturzes in die Hartz-4-Falle

Die Beratung, das Chancengespräch, die Aufbauberatung sowie die Strategie sind wichtig.

Renten wegen Erwerbsminderung sind für die Antragsteller, die krank sind und nicht mehr arbeiten können lebenswichtig. Diese Leistungen werden auch als Lohnersatzleistung bezeichnet. Bei Ablehnung der Rente kann der Kapitaldienst für ein Wohnungsdarlehen bei Aussteuerung Krankengeld und Arbeitslosengeld nicht mehr getragen werden.

Deswegen ist eine Rentenberatung mit Chancengespräch und Ermittlung einer Verfahrensstrategie sehr wichtig.

Zeitaufwand für ein Rentenverfahren wegen Erwerbsminderung

Für eine Klage wegen Erwerbsminderung muss mindestens mit 10 bis 15 Stunden Zeitaufwand (mit Zeitkosten von 150 bis 200 €) gerechnet werden. Es lohnt sich eine Vergütungsvereinbarung mit dem Rentenberater zu vereinbaren, um die Kosten einzugrenzen. Verstehen Sie bitte die Vergütung als Investition zur Erlangung einer Rente wegen Erwerbsminderung.

Was zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Ein Teil des Vorschusses wird von der Rechtsschutzversicherung, der andere Teil vom Mandanten getragen.

Ich habe nicht so viel Geld - kann ich Raten zahlen?

Sprechen Sie den Rentenberater nach einer Ratenzahlungsvereinbarung an. Für fast jeden Mandanten wird eine Regelung gefunden.

Niedrige Rahmengebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Soweit ein Anwalt oder Rechtsbeistand nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) eine Mittelgebühr, also eine Verfahrensgebühr in Höhe von 300,00 € und eine Termingebühr von 280,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer, also 690,20 € brutto nimmt, muss davon ausgegangen werden, das der Zeitaufwand für das Verfahren bei 3,5 bis 4,5 Stunden begrenzt wird. Der Anwalt sollte für eine Stunde ca. 150 € kalkulieren um eine schwarze Null zu schreiben, siehe Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Stundensätze deutscher Rechtsanwälte.

Ich halte von Minimalprinzip wenig, da bei weniger Beratung, Abstimmung und geringerer Zeitaufwand natürlicherweise auch die Chance für die Erlangung einer Rente wegen Erwerbsminderung sinkt. Gehen Sie von der durchschnittlichen 1/3 Bewilligungsquote und 2/3 Ablehnungsquote aus.